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BVfK-Wochenendticker
2. Juli 2022
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Markus Hamacher: gestörte Lieferketten, das neue Gewährleistungsrecht, Agenturmodelle und die neue GVO, Elektromobilität, Digitalisierung und Inflation sind Themen, mit denen wir uns im Fahrzeughandel aktuell und auch in Zukunft auseinandersetzen müssen

Kein generelles Verbrennerverbot - EU-Länder einigen sich auf emissionsfreie Neuwagen ab 2035

Geldwäschegesetz / Transparenzregister: Mitteilungspflicht für GmbHs seit dem 30. Juni 2022! Verspätete Meldungen können eine Geldbuße nach sich ziehen!

Nur Sichtprüfung, keine allgemeine Untersuchungspflicht! - wie weit gehen die Pflichten eines Gebrauchtwagenhändlers vor dem Verkauf des Fahrzeugs?

Was man über E-Fuels wissen sollte - 50% weniger Emissionen zu bezahlbaren Preisen?

Jubiläum - Wilfried Vasen feiert 10-Jähriges!

Buchungsformular freigeschaltet: BVfK-Jahrestreffen und Jubiläumsfeier in der Motorworld Köln am 10. September 2022

BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht 03.08.2022 und 31.08.2022

Hamacher BVfK-c.-b-web
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wo geht die Reise hin? Ich meine jetzt nicht Ihren verdienten Sommerurlaub, auch wenn der aufgrund der überforderten Flughäfen schnell zu einer echten Herausforderung werden kann. (Wer konnte auch ahnen, dass in den Sommerferien so viele Menschen fliegen wollen.) Herausforderungen für den freien Autohandel in der Zukunft, das ist eigentlich mein Thema.
Gestörte Lieferketten, das neue Gewährleistungsrecht, Agenturmodelle und die neue GVO, Elektromobilität, Digitalisierung und Inflation sind Themen, mit denen wir uns im Fahrzeughandel aktuell und auch in Zukunft auseinandersetzen müssen. Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben darüber hinaus gezeigt, dass immer wieder neue Dinge auftauchen, mit denen wir vorher nicht gerechnet haben. Wie können wir all diese Herausforderungen bestehen? Für mich gibt es darauf nur eine Antwort: Nur mit Unterstützung eines starken Verbandes wie dem BVfK!

Nur die wenigsten von Ihnen haben eine eigene Digitalisierungsabteilung, von einer eigenen Rechtsabteilung ganz zu schweigen. Wer ist in der Lage die aktuelle erforderliche Lobbyarbeit für den freien Handel zu leisten? Wer vertritt Ihre Interessen in Brüssel, Berlin und gegenüber der Öffentlichkeit? Hier hat der BVfK bereits in der Vergangenheit hervorragende Arbeit geleistet. Daher bin ich sehr froh und auch stolz, dass ich die Arbeit des BVfK ab August unterstützen darf.

Für alle, die mich noch nicht kennen, möchte ich mich kurz vorstellen:

Mein Name ist Markus Hamacher, ich bin 55 Jahre alt, verheiratet, habe zwei Kinder, zwei Hunde und einen Opel Commodore A. Nach einer Banklehre und einem BWL-Studium habe ich einige Jahre bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Schwerpunkt im Automobilbereich gearbeitet. Anschließend bin ich in das mittelständische Opel Autohaus der Familie meiner Frau eingetreten. In den nächsten 16 Jahren hat sich das Autohaus erfolgreich zu einem Top 100 Mehrmarkenhandelsbetrieb mit 7 Standorten entwickelt. Leider ist mit den Jahren das Verhältnis zu den Herstellern immer schwieriger geworden und ehemals wichtige Aspekte wie Fairness und Partnerschaftlichkeit im Umgang miteinander sind verlorengegangen. Ich habe schließlich die Freude an meinem Tun verloren und keine erfolgreiche Perspektive mehr gesehen. Daher haben meine Frau und ich uns entschlossen, unsere Anteile an die übrigen Gesellschafter zu verkaufen und aus dem Vertragshandel auszuscheiden.
2017 bin ich dann als Geschäftsführer beim Fahrzeughandelssystem ELN eingestiegen. Der Umgang mit den Händlern dort war für mich erfrischend und motivierend, lösungsorientiertes flexibles Handeln statt starrer Standards, das hat mir sehr gefallen. In den darauffolgenden erfolgreichen fünf Jahren bei ELN habe ich dann auch Ansgar Klein und den BVfK kennen und schätzen gelernt.

Ich freue mich nun sehr darauf, Sie gemeinsam mit dem Team des BVfK auf Ihrer Reise in eine erfolgreiche Zukunft zu begleiten. Über Ihr Ziel entscheiden Sie als freier Händler selbst. Gerne beraten wir dabei und unterstützen Sie mit allem, was Sie für eine erfolgreiche Reise benötigen.
Ich hoffe, dass ich möglichst viele von Ihnen auf dem BVfK-Jahrestreffen und der Jubiläumsfeier in der Motorworld Köln am 10. September treffen werde. Ich freue mich auf viele gute Gespräche rund um das Thema:

„Autohandel 2030 – was geht, was bleibt, was kommt.“

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Markus Hamacher
COO / Mitglied der Geschäftsleitung
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: m.hamacher@bvfk.de
Pressefoto Volker Wissing-web

Kein generelles Verbrennerverbot - EU-Länder einigen sich auf emissionsfreie Neuwagen ab 2035

Die Bundesregierung hat sich lt. Verkehrsminsiter Volker Wissing darauf verständigt, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 neu zugelassen werden sollen, wenn sie nachweislich nur mit E-Fuels betrieben werden. Die EU-Kommission werde hierzu einen konkreten Vorschlag unterbreiten, sowohl für Pkw als auch für leichte Nutzfahrzeuge, berichtet das RedaktionsNetwerk Deutschland. Hier geht´s zum vollständigen Bericht: Verbot des Verbrennungsmotors „vom Tisch“

Die Medien benötigen gewöhnlich etwas Zeit, um die Erfolge der FDP zu würdigen und sprechen entweder immer noch vom Verbrennerverbot, oder suggerieren, die FDP sei Bremser beim Umweltschutz, da sie das generelle Verbrennerverbot verhindert habe. Vermutlich wird jedoch das Gegenteil der Fall sein, denn eine technologieoffene Entwicklung führt nie zu schlechteren und meist zu besseren Ergebnissen.

Damit bestätigt sich die auch Position des BVfK, der die Entwicklung nicht nur entspannt, sondern auch voller neuer Perspektiven sieht. So hieß es im BVfK-Wochenendticker vom 11. Juni 2022: „…die Erfahrung zeigt, dass es auch in normalen Zeiten oft anders kommt, als auf Wahlplakaten gedruckt und in den Parlamenten verabschiedet..." > Öffne diese E-Mail in Deinem Browser
Damenschal hinter VW.web

Was man über E-Fuels wissen sollte - 50% weniger Emissionen zu bezahlbaren Preisen?

Die Diskussion um synthetische Kraftstoffe rückt in den Mittelpunkt. Der Kfz-Betrieb hat die wichtigsten Fakten und Informationen zusammengestellt. Fazit: Auch nach dem Jahr 2035 wird es noch mehrere Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben. Deren Umweltbilanz lässt sich mit E-Fuels um 50% verbessern. Die Kosten dürften 2030 bei ca. 2.30 € je Liter liegen. Eine wohl realistische Perspektive, nicht nur auf Elektromobilität zu setzen, um die Klimaziele zu erreichen. Hier geht´s zum vollständigen Artikel im Kfz-Betrieb > Sieben Dinge, die Sie über E-Fuels wissen sollten

Bild: So sauber wie in der Diesel-Werbung von VW in den USA vor Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2015 werden Verbrenner wohl nie werden.
Geldscheine Geldwäsche-b-c-web

Geldwäschegesetz / Transparenzregister: Mitteilungspflicht für GmbHs seit dem 30. Juni 2022! Verspätete Meldungen können eine Geldbuße nach sich ziehen!

Bereits vor fünf Jahren ist zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung das Transparenzregister in Deutschland eingeführt worden. Das Register enthält insbesondere Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen juristischen Personen. Dadurch sollen die Eigentumsstrukturen nachvollziehbar gemacht werden.
Mitteilungspflichtig sind folgende Angaben der wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie die Staatsangehörigkeiten.
Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen GmbHs die mitteilungspflichtigen Angaben nunmehr seit dem 30. Juni 2022 an die registerführende Stelle (Bundesanzeiger Verlags GmbH) übermittelt haben. Bei verspäteter Mitteilung drohen Geldbußen durch das Bundesverwaltungsamt. Wer noch nicht tätig geworden ist, sollte dies also unverzüglich nachholen.
Die Mitteilungen an das Transparenzregister sind nur über die entsprechende Webseite möglich. Zum assistierten Eintragungsweg gelangt man – nach Erstellung eines Nutzerkontos – über diesen Link.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung > rechtsabteilung@bvfk.de
Wittlich Prüfung2-c-web

Nur Sichtprüfung, keine allgemeine Untersuchungspflicht! - Wie weit gehen die Pflichten eines Gebrauchtwagenhändlers vor dem Verkauf des Fahrzeugs?

BVfK-Mitgliedsbetriebe zeichnen sich durch Sorgfalt und Transparenz aus. Ausdruck findet dies u. a. in der BVfK-Norm GW 2002-11 beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs. Hiernach dürfen Kunden von BVfK-Mitgliedern grundsätzlich erwarten, dass jedes an einen Verbraucher ausgelieferte Fahrzeug zuvor ausführlich gecheckt worden ist. Zu diesem Zweck stellt der BVfK seinen Mitgliedern mit dem BVfK-Fahrzeugcheck ein entsprechendes Dokument zur Verfügung. Doch wie genau muss der Gebrauchtwagenhändler prüfen? Der BGH gibt Orientierungshilfe.
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Bildquelle: www.wittlich-gruppe.com
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Jubiläum - Wilfried Vasen feiert 10-Jähriges!

Am 1. Juli 2012 begann in der BVfK-Mitgliederberatung eine neue Zeit. „Er ist einer der Besten!" hieß die Empfehlung und die bestätigt sich seither jeden Tag. Denn wie kein anderer zuvor kümmert sich Wilfried Vasen seither um sämtliche Anliegen seiner Schäfchen, die ihm große Wertschätzung entgegenbringen. Das sieht das gesamte BVfK-Team, wie auch und insbesondere der Geschäftsführende Vorstand nicht anders: „Ich danke Wilfried Vasen für seinen großartigen und engagierten Einsatz, mit dem er maßgeblich zum Erfolg unseres Verbandes beigetragen hat" würdigt Ansgar Klein die Arbeit des 2. Vorsitzenden.
Weitere Komplimente gerne an > w.vasen@bvfk.de
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BVfK-Jubiläumsfeier am 10. September 2022

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BVfK-Jubiläumsfeier am 10. September 2022

BVfK-Vorstand und -Geschäftsführung laden herzlich zur Feier des 22-jährigen Gründungsjubiläums des BVfK ein. Wir möchten Sie gerne zu einer lockeren Mischung aus kleiner Feier und interessanten Dialogen mit interessanten Menschen in einer besonderen Umgebung begrüßen. Lassen Sie uns auf 22 ereignisreiche Jahre zurückblicken, in denen im Kfz-Handel viel passiert ist, wovon der BVfK vieles zum Positiven beeinflussen und manches Unerfreuliche verhindern konnte. Noch wichtiger, als der stolze Blick zurück ist allerdings der Blick auf die Herausforderungen der Zukunft:

„Autohandel 2030 – was geht, was bleibt, was kommt?“

> hier geht es zur Anmeldung
BVfK-Seminar-GW-Recht 2022-Podium-c-b

BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht 3.8.2022 und 31.8.2022

Am 03.08.2022 und 31.08.2022 finden nun die nächsten BVfK-Online-Seminare zum neuen Gewährleistungsrecht statt. Hier finden Sie detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Anmeldemöglichkeiten:
Abmahn
allesGute